Gutachten - Bewertungen – Doppik
Bis 2011 müssen alle Kommunen doppisch buchen.
Der erste Schritt zur Einführung eines doppischen Haushaltes ist die Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten.
Wir bieten Ihnen die Bewertung Ihres Anlagevermögens zur Erstellung der Bilanz.
Ist Ihr Anlagenbestand realistisch bewertet? Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der bilanziellen Darstellung der Investment Properties nach IAS 40.
Wir nehmen für Sie die jährliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vor. Ebenfalls kommt es immer wieder vor, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien den Wert der Immobilie objektiv ermitteln wollen, um:
- das Objekt mit einem realistischen Preis zu vermarkten,
- möglichen Käufern ausführliche Informationen zur Verfügung zu stellen und
- dadurch den Vermarktungsprozess zu beschleunigen.




